Ferienwohnungen vermieten
Was bei der Vermietung einer Ferienwohnung zu beachten ist
Die Vermietung einer Ferienwohnung begründet rechtlich betrachtet ein Wohnraummietverhältnis. Da die Vermietung nur vorübergehend ist, kommt das soziale Mietrecht nicht zur Anwendung. Der Mietvertrag ist befristet und kann einseitig von keiner Partei gekündigt werden, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vor, die die Fortsetzung des Mietvertrages für eine Partei unzumutbar macht.
Vermieten bedeutet Vertrauen
In der Werbung für die Ferienwohnung ist darauf zu achten, dass wahrheitsgemäßge Angaben gemacht werden und übertriebene Anpreisungen unterbleiben.
Der Mietpreis ist als Endpreis anzugeben, der alle Kosten beinhaltet, die notwendigerweise anfallen und nicht zur Dispostion des Mieters stehen. Dazu gehören pauschale Nebenkosten, nicht aber Nebenkosten, die individuell nach Verbrauch abgerechnet werden. Kosten, die wie die Kurtaxe gesondert an Dritte zu zahlen sind, müssen ebenfalls erwähnt werden.
Es schafft Vertrauen, sich nicht hinter einer Handynummer oder einer anonymen E-Mail-Adresse zu verbergen. Besser ist es, sich mit seinen persönlichen Daten zu präsentieren und Rückrufersuchen von Mietern umgehend nachzukommen. Umgekehrt darf vom Mieter erwartet werden, dass er sich vollständig identifiziert und am besten dem Mietvertrag die Kopie seines Personalausweises beifügt.
Gewerbe oder nicht?
Wer eine Ferienwohnung vermietet, muss erst ab einem gewissen Umsatz gewerblich angemeldet sein. Die Mieteinnahmen müssen Sie in der Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus Vermietung erklären.
Betrieblich veranlasste Ausgaben sind abzugsfähige Kosten, sofern das Finanzamt die Wohnung nicht als Liebhaberei einstuft. Daher muss die Gewinnerzielungsabsicht nachgewiesen und die Eigennutzung vermieden werden.
Schriftliche Dokumentation
Wichtig ist, alle Vereinbarungen mit dem Mieter und die Beschreibung der Ferienwohnung schriftlich in einer Vereinbarung zu dokumentieren. So lässt sich Missverständnissen und Streitigkeiten vorbeugen. Das Mietobjekt ist genau zu beschreiben. Das vorhandene Inventar ist aufzulisten und bei Übergabe an den Mieter und bei dessen Auszug gemeinsam auf Bestand und Beschädigung zu überprüfen.
Dem Vermieter obliegt eine Verkehrssicherungspflicht. Er muss dafür Sorge tragen, dass die Mieter nicht zu Schaden kommen, weil eine elektrische Leitung defekt ist oder ein Dachziegel herabfällt. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sollte daher Pflichtaufgabe sein.
Bei der Buchung kann der Vermieter allenfalls eine kleine Anzahlung verlangen, den Rest grundsätzlich erst bei Einzug. Ein Kompromiss für beide Parteien ist die vom Mieter erteilte Einzugsermächtigung, die der Mieter allerdings binnen sechs Wochen nach Geldeinzug widerrufen kann.
Die Ausstattung richtet sich nach den Bedürfnissen des täglichen Lebens. Sie sollte dem Mietpreis angemessen sein.
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