Vor der Abreise
Was vor der Heimreise aus der FeWo zu beachten ist
Ein schöner Urlaub liegt hinter Ihnen. Dazu beigetragen hat auch die Ferienwohnung, in der Sie die erholsame Zeit verbracht haben. Nun geht es an die Abreise und Sie packen Ihre privaten Gegenstände und Kleidungsstücke in der Wohnung wieder ein. Sie schauen sich noch einmal kritisch um, ob Sie auch nichts vergessen haben. Doch damit ist es nicht getan.
Rücksicht und Reinigung
Wenn Sie die Ferienwohnung wieder verlassen, sollte sie in einem ordentlichen Zustand sein. Dazu gehört in erster Linie, dass alle Möbel und Gegenstände in der Wohnung wieder an ihrem ursprünglichen Platz stehen. Damit wird dem Vermieter auch der Überblick beim Kontrolldurchgang erleichtert. Er kann sofort erkennen, dass Sie sich in der Wohnung sorgfältig und rücksichtsvoll aufgehalten haben.
Sollen Sie keine Endreinigung gebucht haben, ist die Reinigung der gesamten Wohnung von Ihnen selbst vorzunehmen. Reinigen Sie einfach das Bad, die Küche, den Fußboden und die Möbel so, wie Sie alles auch gerne vorgefunden hätten. Der nächste Feriengast wird sich darüber freuen.
Damit Ihre Urlaubsstimmung jedoch noch etwas erhalten bleibt, sollte Sie schon die Endreinigung delegieren. Überlassen Sie gegen Gebühren diese Arbeit dem Vermieter. Von Ihnen ist allerdings noch das benutzte Geschirr abzuwaschen und einzuräumen. Der herumliegende Abfall gehört in den Mülleimer.
Als letzten Schritt stellen Sie vor dem Verlassen der Wohnung alle elektrischen Geräte ab und trennen sie vom Netz. Damit kann dann kein Schaden entstehen, wenn die Wohnung lange nicht betreten wird. Auch bei einer Ferienwohnung muss Sicherheit ganz groß geschrieben werden. Es ist allerdings nicht erforderlich, auch die Sicherungen auszuschalten.
Wenn etwas zu Bruch geht
Wenn Ihnen während Ihres Aufenthaltes in der Wohnung ein Malheur passiert ist, versuchen Sie es selbst wieder auszugleichen. Starke Verschmutzungen sind zu reinigen, kaputtes Geschirr kann ersetzt werden. Ist ein solcher Ausgleich nicht möglich, dann machen Sie Ihren Vermieter bei der Abreise darauf aufmerksam.
Sie sollten den Vermieter auch kontaktieren, wenn ein Möbelstück oder ein technisches Gerät während Ihrer Nutzung kaputt gegangen ist. Das passiert immer mal und der Vermieter wird Sie dafür nicht haftbar machen, wenn Mutwilligkeit oder Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden kann. Aber auch über ein positives Urteil über die Wohnung oder über Hinweise zu Verbesserungen in der Ferienwohnung wird sich der Vermieter sicherlich freuen.
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